Gesamtrechtsnachfolge

Gesamtrechtsnachfolge
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общее правопреемство

Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. . 2005.

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  • Gesamtrechtsnachfolge — Gesamtrechtsnachfolge,   Universalsukzession, Übergang des Vermögens einschließlich der damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen einer Person oder einer Gesellschaft als Ganzes auf den Gesamtrechtsnachfolger. So geht insbesondere bei dem Tod… …   Universal-Lexikon

  • Gesamtrechtsnachfolge — Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Es gibt… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesamtrechtsnachfolge — ⇡ Rechtsnachfolge in ein Vermögensganzes, z.B. im Erbrecht (§ 1922 BGB). G. führt im Steuerrecht zum Übergang der Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger, z.B. bei Erbfolge,… …   Lexikon der Economics

  • Gesamtnachfolge — ⇡ Gesamtrechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

  • Erbfolge — Gesamtrechtsnachfolge des ⇡ Erben in Vermögen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen. E. vollzieht sich, ohne dass der Erbe irgendeine Handlung vornehmen müsste und ohne Kenntnis vom Tod des ⇡ Erblasser. E. beruht auf Gesetz (gesetzliche E.) oder …   Lexikon der Economics

  • Umwandlungsrecht — Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen. Umwandlungen sind häufig Folge von Unternehmenszusammenschlüssen oder veräußerungen, Umstrukturierungen in Konzernen und Unternehmensgruppen… …   Deutsch Wikipedia

  • Spaltung — Trennung; Teilung; Aufspaltung; Aufsplittung * * * Spạl|tung 〈f. 20〉 1. das Spalten, Teilung, Trennung 2. 〈fig.〉 Entzweiung ● Spaltung der Atome * * * Spạl|tung: in der Chemie viel benutztes Syn. für die – im Ggs. zum spontanen ↑ Zerfall –… …   Universal-Lexikon

  • Betriebsnachfolge — Betriebsinhaberwechsel, Betriebsübergang. 1. Begriff: Übergang eines Betriebes oder eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger im Wege der ⇡ Gesamtrechtsnachfolge (z.B. durch Erbschaft oder Verschmelzung) oder der Einzelrechtsnachfolge (z.B …   Lexikon der Economics

  • Verschmelzung — Fusion. I. Begriff:Übertragung des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen schon bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung. Dem Anteilseigner des übertragenden …   Lexikon der Economics

  • Damnationslegat — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Vermächtnis (auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen, österreichischen und schweizerischen Erbrecht die… …   Deutsch Wikipedia

  • Fusionsrichtlinie — Basisdaten Kurztitel: Fusionsrichtlinie Voller Titel: Richtlinie des Rates über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Einbringungen von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener… …   Deutsch Wikipedia


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